26 Abs. 1 TSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 TSchV, begangen bis am 16. April 2021, schuldig zu sprechen. 5.3. 5.3.1. An der Kontrolle vom 16. April 2021 wurde weiter festgestellt, dass die Kälber im Fell recht struppig dastanden. Das Wetter war kalt und windig. Das Kalb c. zeigte eine pumpende Atmung, hat gehustet und war nass. Dr. I. diagnostizierte eine beginnende Bronchopneumonie bei einer Körpertemperatur von 39.1 Grad C und behandelte es homöopathisch.