Man müsse sie aber nicht süchtig machen. Zuerst solle man schauen, ob sie das auch ohne können, ansonsten müsse er sie halt umtun. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz behauptete der Berufungskläger, der Salzspender sei für die Kühe, nicht für die Kälber gewesen. Der Berufungskläger bestritt folglich nicht, dass bei seinen Tieren eine Unterversorgung an Kupfer, Selen, Natrium und Magnesium vorgelegen hat. Der Sachverhalt ist somit klar erstellt.