4.2.3. Der Berufungskläger hat diesen Zustand des Jungtiers Nr. b. sowie die nicht angemessene Pflege und Betreuung in der polizeilichen Einvernahme vom 23. Juli 2022 nicht bestritten, er meinte einzig, es gäbe halt zwischendurch Tiere, welche eine Störung hätten. Auch anlässlich der Berufungsverhandlung beantwortete er die Frage, weshalb er dieses Jungtier nicht frühzeitig mit Zusatzfutter ernährt und nicht den Tierarzt geholt habe, dahingehend, das Tier habe es von Geburt an nicht recht gehabt, es habe wahrscheinlich Durchfall und etwas mit den Gelenken gehabt, deshalb hätte es geschwollene Gelenke bekommen.