Der schlechte Nährzustand des Viehs des Beschuldigten sei bereits in den Jahren 2013 und 2014 bemängelt worden. Der Beschuldigte habe somit seit mindestens diesem Zeitpunkt gewusst, dass seine Fütterungsmethoden ungenügend gewesen seien und nicht dem Tierwohl entsprochen hätten. Trotzdem habe er sie unzureichend nur mit Futter gefüttert, das sein Hof abgeworfen habe, und habe ihnen das notwendige Zusatzfutter verwehrt. Er habe somit mit direktem Vorsatz gehandelt. Das Tierschutzgesetz bezwecke den Schutz der Würde und des Wohlergehens des einzelnen Tieres.