Auch habe er sich beispielsweise in seinem Vorhaben, die Rasse Braunvieh «retour zu züchten», nicht wissenschaftlich medizinisch begleiten lassen. Als Folge seien die Tiere massiv fehl- und unterernährt und in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt gewesen und hätten gelitten. Obschon der Beschuldigte um den schlechten Zustand der Kuh Y. gewusst habe, habe er sie sich selbst überlassen und sie nicht angemessen mit zusätzlicher Ernährung und den notwendigen Zusatzstoffen versorgt. Ihre Würde als Tier sei verletzt worden. Der schlechte Nährzustand des Viehs des Beschuldigten sei bereits in den Jahren 2013 und 2014 bemängelt worden.