Sie sei aber nicht krank gewesen, sondern habe einfach etwas abgenommen. Anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 2023 erläuterte der Berufungskläger, eine naturnahe, wildtierähnliche Haltung seiner Kühe zu betreiben. Seit 20 Jahren sei er am «Retourzüchten». Er wolle keine Hochleistungskühe, sondern Niederleistungskühe. In der Hauptverhandlung vor Vorinstanz vom 23. November 2023 gab der Berufungskläger zu Protokoll, es sei für ihn Ehrensache, die Tiere nur mit Futter vom Hof zu versorgen. Schon sein Grossvater habe die Tiere ohne Mineralstofffutter gefüttert. Man müsse halt die Leistungen der Tiere anpassen.