Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Berufungskläger zum vorgelegten Foto 3, auf welchem dieses Jungtier abgebildet war, und der Frage, weshalb er keinen Tierarzt beigezogen habe, an, er könne nicht mehr genau sagen, was mit diesem Tier gewesen sei. Es sei nicht so krank gewesen, es habe keine Krankheitserscheinungen gehabt, es sehe aber sicher nicht ganz ideal aus. Er glaube nicht, dass das Tier nass gewesen sei, es hätte keinen Durchfall gehabt und merke auch nicht, ob es etwas an den Vorderläufen gehabt habe.