7. Am 19. Januar 2024 wurde das begründete Urteil ES 3-2023 des Präsidenten des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. versandt, und die Gerichtsgebühren wurden mit CHF 1'500.00 festgelegt. Soweit erforderlich, wird auf die Urteilsbegründung in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.