3.2 A. wird zudem mit einer Busse von CHF 1'500.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von CHF 1'000.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1'696.00, insgesamt CHF 2‘696.00, gehen zu Lasten von A.» Das Urteilsdispositiv wurde am 24. November 2023 versandt. 6. A. meldete beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 Berufung an.