4. Am 30. Mai 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. dem Bezirksgericht Appenzell I.Rh. die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens, hielt am Strafbefehl fest und verzichtete gleichzeitig auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung. 5. Der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. erliess am 23. November 2023 folgendes Urteil ES 3-2023: