7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch die Strafzumessung der Vorinstanz vollumfänglich zu bestätigen ist. Die Berufung ist folglich abzuweisen und das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 21. August 2025 zu bestätigen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Entscheid KE 19-2025 vom 12. Mai 2026 6-6