Das Schild habe keine relevante Bedeutung gehabt. Die Platzierung des Schildes neben den Flaschen sei rein zufällig erfolgt. Zwischen seinen Aussagen habe ein erheblicher Zeitabstand gelegen, weshalb es geringfügige Abweichungen in den Aussagen gegeben habe. Er erkläre ausdrücklich, dass er die ihm vorgeworfenen Handlungen nicht begangen habe.