Zudem sei es in Secondhand-Läden/Trödelläden, wie dem des Beschuldigten, durchaus üblich, dass nicht jeder Artikel separat ein Preisschild habe. Die Tatsache aber, dass der Beschuldigte ein «Kässeli» oder ein Sparschwein platziert habe, stelle für die Kundschaft eine unmissverständliche Aufforderung dar, Ware gegen Geld zu erwerben. Somit sei erstellt, dass der Beschuldigte von 14. August 2023 bis 20. Dezember 2023 in seinem Lokal B. alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt abgegeben und verkauft habe. Der Beschuldigte habe über kein Patent und keine Bewilligung des kantonalen Gastgewerbegesetztes verfügt.