2.6. Das Bezirksgericht führte in seinem Entscheid vom 21. August 2025 im Wesentlichen aus, dass keine ernsthaften Zweifel bestünden, dass der Beschuldigte in seinem Lokal B. alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt abgegeben und verkauft habe. Nach der Konkursräumung eines (…) Shops habe der Beschuldigte die Verkaufsregale mit den alkoholischen Getränken in sein Geschäftslokal B. gestellt. Er habe diverse Fotos von den mit Bier und Spirituosen gefüllten Regalen auf der Facebook-Seite seines Lokals B. gepostet.