2-6 2.3. In der Strafanzeige vom 15. November 2023 machte der Bezirksrat X. geltend, der Bezirkshauptmann habe den Berufungskläger am 21. September 2023 darauf aufmerksam gemacht, dass er ein Kleinhandelspatent des Bezirksrats für den Verkauf von alkoholischen Getränken benötige. Der Berufungskläger habe erklärt, dass der aus einem Konkurs erworbene Bestand bis Mitte Oktober 2023 aufgelöst und kein weiterer Handel mit Alkohol mehr stattfinden werde. Es sei kulanterweise vereinbart worden, aus diesem Grund auf eine Bewilligung zu verzichten.