2.2. Der Berufungskläger zeigte sich sowohl während der Untersuchung und des vorinstanzlichen Verfahrens als auch im Berufungsverfahren nicht geständig und bestreitet, Alkohol verkauft zu haben. Unbestritten ist, dass der Berufungskläger am 14. August 2023 aus dem Konkurs eines (…) Shops das Inventar inkl. etliche Flaschen und Dosen verschiedener alkoholhaltiger Getränke erworben und in sein Lokal B. gebracht hat.