Am 14. August 2023 erwarb A. aus dem Konkurs eines (…) Shops etliche Flaschen und Dosen verschiedener alkoholhaltiger Getränke wie Bier, Wein und «harten Alkohol», wobei diese teilweise mangelhaft beschrieben waren. Die Getränke stellte er in der Folge in seinem Lokal B., samt einem Schild mit dem Hinweis auf die Altersbegrenzung beim Verkauf von Alkoholika (16 Jahre, 18 Jahre), in seinen dortigen Regalen auf. An den Regalen befanden sich dabei teilweise Verkaufsschilder/Etiketten.