3. A. (folgend: Berufungskläger) reichte am 9. Oktober 2025 die Berufungserklärung ein und stellte die Anträge, das Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 21. August 2025 sei aufzuheben und der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates. (…) 7. Auf weitere Ausführungen der Parteien sowie auf die Akten wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. (…) 3. Bildeten ausschliesslich Übertretungen Gegenstand des erstinstanzlichen