4.2. 4.2.1. Die Gesuchstellerin machte in ihrem Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vom 24. April 2025 bezüglich Aufteilung der Arbeiten auf die beiden Grundstücke geltend, die Arbeiten bezögen sich auf zwei Grundstücke und seien im Umfang von CHF 1'418'771.00 auf die Parzelle Nr. y. und im Betrag von CHF 384'104.80 auf die Parzelle Nr. x. einzutragen. Der dort verwiesenen Beilage 40 (gs.act. 40) ist zu entnehmen, dass 75.24% und 3.45% des ausstehenden Rechnungsbetrages auf die Parzelle Nr. y. und 19.30% und 2.00% auf die Parzelle Nr. x. aufgeteilt wurde.