4. Am 4. Juli 2025 erliess das Kantonsgericht Appenzell I.Rh. eine superprovisorische Verfügung und das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell I.Rh., Fachbereich Grundbuch, wurde angewiesen, die beantragten Bauhandwerkerpfandrechte als vorläufige Eintragung vorzumerken.