Erbschaftsamt Appenzell, Fachbereich Grundbuch, sei richterlich anzuweisen, auf der Liegenschaft Nr. y., Grundbuchkreis T., im alleinigen Eigentum der B. AG, ein Bauhandwerkerpfandrecht im Betrag von CHF 1'418'771.00 nebst Verzugszins zu 5% seit dem 17. April 2025 zu Gunsten der A. AG vorläufig einzutragen, die vorläufigen Eintragungen im Grundbuchkreis T. seien unverzüglich zur Wahrung der Viermonatsfrist durch eine superprovisorische Verfügung anzuordnen (d.h. sofort nach Eingang der Berufung ohne Anhörung der Gegenpartei) und dem Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell, Fach-