«1. Das Gesuch um vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandes vom 24. April 2025 wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von CHF 8’000.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Kostenvorschuss von CHF 6'000.00 verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 2'000.00 wird von der Gesuchstellerin nachgefordert. 3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, die Gesuchsgegnerin mit CHF 10'400.00 (ohne MWST) zu entschädigen.»