1. Die A. AG reichte am 24. April 2025 beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. gegen B. AG ein Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf der Liegenschaft Nr. x., Grundbuchkreis T., für die Pfandsumme von CHF 384'104.80 nebst Verzugszins zu 5% seit dem 17. April 2025 ein. Gleichzeitig wurde auch ein Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf der Liegenschaft Nr. y., Grundbuchkreis T., für die Pfandsumme von CHF 1'418'771.00 nebst Verzugszins zu 5% seit dem 17. April 2025 eingereicht. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. erliess am 18. Juni 2025 folgenden Entscheid: