5. Der Entscheid der KESB Nr. 29-25 vom 25. Februar 2025 ist in Dispositivziffer 1 abzuändern und es ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer seine Kinder gemäss Phase 2, jedoch entgegen dem Entscheid der KESB bei sich zuhause auf Besuch nehmen darf. Den Parteien steht es offen, bilateral eine andere Regelung zu treffen. Die Beschwerde ist zusammenfassend teilweise gutzuheissen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Entscheid KBA 2-2025 vom 06.01.2026 13 - 13