Die KESB führte in ihrem Entscheid vom 25. Februar 2025 aus, auf die Regelung des längerfristigen persönlichen Verkehrs werde vorerst verzichtet. Zuerst sollten verbindliche Besuche aufgebaut werden. Die Situation ändere sich bei Kleinkindern aufgrund ihrer Entwicklung laufend. Die Wochenenden und Ferien sollten deshalb zu einem späteren Zeitpunkt - sofern nötig - behördlich geregelt werden. Diesbezüglich ist der KESB zuzustimmen. Eine Regelung über mehrere Jahre macht im jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. Zunächst sind die Besuche in der Wohnung des Vaters zu etablieren.