Phase 3: Jeden Montag von 9.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich einen halben Tag pro Woche; die Besuche können ab dieser Phase zuhause beim Kindsvater stattfinden. Phasenwechsel Der Beistandsperson obliegt die Kompetenz, im Sinne des Kindswohls zu entscheiden, wann in die nächste Phase gewechselt werden kann. Auch der Wechsel in eine vorherige Phase ist möglich und obliegt ebenfalls der Entscheidungskompetenz der Beistandsperson.