Phase 1: Jeden Montag von 9.00 bis 18.00 Uhr; nach Absprache der Kindseltern bleibt der Kindsvater für das Nachtessen und das Zubettgehen; die Besuche finden zuhause (Haus der Kindsmutter) statt; erste Ausflüge in der Nähe bspw. auf den Spielplatz in Appenzell sind möglich. Phase 2: Jeden Montag von 9.00 bis 18.00 Uhr (gern. Phase 1) und zusätzlich einen halben Tag pro Woche; Ziel ist eine Ausflugsgelegenheit für den Kindsvater und die Kinder zu schaffen; die Beistandsperson legt in Rücksprache mit den Kindseltern fest, an welchem Wochentag der zusätzliche halbe Tag stattfindet (unregelmässige Arbeitszeiten Kindsvater).