2.2. Im konkreten Fall ergibt sich aus den vorinstanzlichen Erwägungen, weshalb die KESB entschieden hat, dass der Vater in Phase 1 die Kinder im Haushalt der Mutter zu betreuen hat und erste Ausflüge lediglich in der Nähe stattfinden sollen. So führte die Vorinstanz insbesondere aus, es gelte den Loyalitätskonflikt der Kinder zu minimieren und auf ihre Reaktionen Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig soll eine mögliche Entfremdung vom Vater verhindert werden.