1.5. Betreffend den Bericht des KJPD vom 17. Juli 2025 und der Stellungnahme der KESB vom 4. September 2025 führt die Beschwerdegegnerin am 29. September 2025 aus, entgegen der Erwartung habe sich die Situation in der Zwischenzeit verschlechtert und nicht verbessert. Eine Anpassung der Massnahme sei nicht angezeigt. Der Vater halte sich nicht an Abmachungen und verstärke dadurch die Belastung aller Beteiligten. Er versuche konstant, die vereinbarten Regeln zwischen den Eltern zu umgehen. Sollte sich die Situation entspannen, habe die Beiständin die Kompetenz, die nächste Phase einzuleiten.