1.4. Die Beschwerdegegnerin erwidert hierzu in der Stellungnahme vom 17. Juni 2025, die Situation der Kinder nach den Kontakten mit dem Vater habe sich leider nicht verbessert. Eine konstruktive Kommunikation zwischen den Eltern sei unmöglich. Die Kinder zeigten noch immer heftige emotionale und körperliche Reaktionen nach den Besuchen des Vaters. Die emotionale Last dieses Stresses der Kinder trage gänzlich die Mutter. Der Vater belaste die Situation zusätzlich, statt sich um Entlastung zu bemühen. Einen Übergang in eine nächste Phase des persönlichen Verkehrs sei von der Beiständin nicht angesprochen worden.