1.3. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2025 vor, er betreue die Kinder bereits mehrere Monate im Haushalt der Mutter und dürfe nur Ausflüge in der Nähe unternehmen. Nachdem die Kinder bestens mit ihm vertraut seien und die Tage problemlos verliefen, sei nicht ersichtlich, weshalb er mit seinen Kindern keine Ausflüge 7 - 13 unternehmen dürfe. Es gehe nicht um eine Anordnung, welche dem Kindswohl diene, sondern einzig dem Willen der Mutter entspreche.