Der Vater deute an, dass die Formulierung in Phase 1 mit seiner Erziehungsfähigkeit zusammenhänge. Er verkenne, dass die KESB diesen Entscheid mit Augenmerk auf das Wohl der Kinder gefällt habe und an seiner Erziehungsfähigkeit nicht gezweifelt werde. Eine Anpassung des Kontaktrechts sei durchaus flexibel und altersgerecht möglich.