Zudem gelte es zu prüfen, ob sich die Empfehlung in der Praxis umsetzten lasse. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Beiständin der Ansicht, dass Besuche an einem neutralen Ort (ausserhalb des mütterlichen Raums) kaum umsetzbar seien bzw. diese gegen den Willen der Mutter durchgeführt werden müssten. Es wäre davon auszugehen, dass die Arbeitsbeziehung, welche die Beiständin mit der Mutter gerade erst habe aufbauen können, wieder brechen würde. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass die Mutter die Kontakte zum Vater ganz unterbinden würde. Die Empfehlung scheine deshalb zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.