8. 8.1. Der Bericht der Beiständin X. vom 18. Juni 2025 wurde am 19. August 2025 der KESB zugestellt. Gleichzeitig forderte die Kommission für allgemeine Beschwerden die KESB auf, ihr die im Bericht erwähnte Empfehlung der Kinderpsychologin des KJPD einzureichen. Ausserdem wurde die KESB aufgefordert, die Frage zu beantworten, ob sie aufgrund der Empfehlung des KJPD einen Handlungsbedarf zur Anpassung des Besuchsrechts sehe und falls ja, wie das weitere Vorgehen aussehe.