7. Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 forderte die Kommission für allgemeine Beschwerden die Beiständin X. auf, einen aktuellen Bericht über die Situation in der ausgeübten Beistandschaft einzureichen und entsprechende Fragen zu beantworten. Diesen Bericht reichte X. am 18. Juni 2025 ein. Sie führte aus, eine Einschätzung, wann ein Übergang zu Phase 2 gemäss Entscheid der KESB vom 25. Februar 2025 möglich sein könnte, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend gemacht werden. Sie schätze die Angaben der Mutter, dass die Kinder vor/nach den Besuchen des Vaters psychische oder physische Symptome zeigten, als glaubhaft ein.