Die Beistandsperson sei damit zu beauftragen, eine Anmeldung beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in die Wege zu leiten. Eine Vernetzung der involvierten Fachpersonen erscheine wichtig, weshalb die Beistandsperson im Sinne eines Case Managements für einen angemessenen Informationsfluss zu sorgen habe. 2.2. Mit Urkunde der KESB vom 25. Februar 2025 wurde X. mit Wirkung ab 25. Februar 2025 zur Beiständin für A. und B. ernannt.