3 - 13 Der persönliche Verkehr werde mittels eines Phasenplans schrittweise gestaltet und überwacht. Über die Wechsel der Phasen soll die einzusetzende Beistandsperson in Absprache mit den involvierten Fachpersonen sowie aufgrund der Rückmeldungen der Eltern entscheiden. Mit diesem Phasenplan werde dem Alter von A. und B. sowie dem sanften Aufbau der Besuchskontakte zwischen den Kindern und dem Vater Rechnung getragen.