Bei Kleinkindern sei es wichtig, dass die Besuche in kurzen, aber häufigen Zeitintervallen erfolgten. Damit soll ein Beziehungsaufbau zum besuchsberechtigten Elternteil ermöglicht werden. Die ursprüngliche Regelung in der Vereinbarung entspreche dieser Empfehlung. Deshalb werde die Regelung der KESB an diese Empfehlung angelehnt. Vorliegend werde vorerst auf die Regelung des längerfristigen persönlichen Verkehrs verzichtet. Zuerst sollten verbindliche Besuche aufgebaut werden. Zudem ändere sich die Situation bei Kleinkindern aufgrund ihrer Entwicklung laufend. Die Wochenenden und Ferien sollten zu einem späteren Zeitpunkt - sofern nötig - behördlich geregelt werden.