Begründet wurde der Entscheid damit, dass es den Eltern bisher nicht gelungen sei, angemessen miteinander zusammenzuarbeiten und für die Kinder regelmässige und verbindliche Besuche zu etablieren. Grund dafür seien mutmasslich ungelöste Konflikte und Verletzungen auf der Paarebene. Den Eltern sei es nur selten möglich, angemessen miteinander zu kommunizieren und gegenseitiges Verständnis und Wertschätzung aufzubringen. Vor diesem Hintergrund erscheine es wichtig, das Besuchsrecht den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Abänderung sei auch geboten, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten.