2 - 13 Fachpersonen auszutauschen und allfällige Rückmeldungen und Erkenntnisse aus der Abklärung/Therapie in die Arbeit mit den Eltern und den Kindern einfliessen zu lassen; b) Das Elterncoaching/Mediation aufzugleisen und zu überwachen; die Beistandsperson ist ermächtigt, sich diesbezüglich mit der zuständigen Fachperson auszutauschen; c) Die Beistandsperson hat mit allen involvierten Fachpersonen im Austausch zu stehen und für einen angemessenen Informationsfluss zu sorgen;