Phasenwechsel Der Beistandsperson obliegt die Kompetenz, im Sinne des Kindswohls zu entscheiden, wann in die nächste Phase gewechselt werden kann. Auch der Wechsel in eine vorherige Phase ist möglich und obliegt ebenfalls der Entscheidungskompetenz der Beistandsperson. Übergaben Die Übergaben finden direkt durch die Kindseltern oder in Anwesenheit der Grosseltern väterlicherseits statt. Die Beistandsperson entscheidet, welche Form der Übergabe zum Wohl der Kinder angezeigt ist.