Phase 2: Jeden Montag von 9.00 bis 18.00 Uhr (gem. Phase 1) und zusätzlich einen halben Tag pro Woche; Ziel ist eine Ausflugsgelegenheit für den Kindsvater und die Kinder zu schaffen; die Beistandsperson legt in Rücksprache mit den Kindseltern fest, an welchem Wochentag der zusätzliche halbe Tag stattfindet (unregelmässige Arbeitszeiten Kindsvater). Phase 3: Jeden Montag von 9.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich einen halben Tag pro Woche; die Besuche können ab dieser Phase zuhause beim Kindsvater stattfinden.