1.2. C. und D. trafen am 16. Mai 2024 die Vereinbarung Elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Besuche, Ferien. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Kinder bei der Mutter an der Strasse S. in Appenzell wohnen und die Obhut für die Kinder der Mutter zusteht. Der Vater ist gemäss Vereinbarung berechtigt, die Kinder jeden Montag, 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach Möglichkeit in Begleitung seiner Eltern, an der Strasse S. in Appenzell zu besuchen.