4. Vorliegend hat der Schuldner nach Erhalt der Zahlungsbefehle wohl die Betreibungskosten von CHF 108.30 bzw. CHF 104.00 an das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell I.Rh. bezahlt. Die in Betreibung gesetzten Hauptforderungen von je CHF 26'557.84 und die jeweiligen Verzugszinsen liess er jedoch in beiden Betreibungen vollständig unbezahlt - vielmehr bestreitet er diese in Betreibung gesetzten Forderungen aufgrund mangelnder Fälligkeit.