5. Gegen diese beiden Verfügungen erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 29. November 2024 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde SchKG. 6. Das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell I.Rh. reichte innert erstreckter Frist am 16. Januar 2025 eine Beschwerdeantwort ein und stellte den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. 7. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers nahm die Möglichkeit zur Stellungnahme im Sinne des rechtlichen Gehörs nicht wahr. 1-6 (…)