Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG) Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG steht dem Betriebenen auch dann zur Verfügung, wenn er nach Erhalt die Betreibungskosten bezahlte, die in Betreibung gesetzte Hauptforderung jedoch bestritt und vollständig unbezahlt liess. Erwägungen: I.