Der Berufungsbeklagte gibt an, ein Nettoeinkommen von monatlich CHF 5'400.00, inkl. Spesen und Anteil 13. Monatslohn, zu erzielen und Schulden in der Höhe von rund CHF 20'000.00 zu haben. Unter Berücksichtigung des Abzugs von 30% für Krankenkasse und Steuern sowie der geltend gemachten Schulden ist die Höhe des Tagessatzes antragsgemäss auf einen Betrag von CHF 100.00 festzusetzen.