Urteile des Bundesgerichts 6B_381/2024 vom 13. Januar 2025 E. 4.2.2). Wie der Berufungsbeklagte zu Recht festhält, hat das Vorverfahren über zwei Jahre gedauert, obwohl die Untersuchung grundsätzlich Ende Dezember 2019 abgeschlossen war und wegen der psychischen Belastung für den Berufungsbeklagten immer wieder auf eine beförderliche Behandlung gedrängt wurde. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass das vorliegende zweite Berufungsverfahren nunmehr auch bereits knapp ein Jahr andauert, ist