2.9. Beschleunigungsgebot Schliesslich ist der Verletzung des Beschleunigungsgebots als tatfremde Komponente Rechnung zu tragen. Ob die Pflicht zur beförderlichen Behandlung verletzt worden ist, entzieht sich starren Regeln und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind.