Bezüglich der mit Geldstrafen zu bestrafenden Delikte wurde eine Einsatzstrafe von 50 Tagessätzen für den Erwerb der Armeepistole festgesetzt. In Anwendung des Apserationsprinzips wurde die Einsatzstrafe aufgrund der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz um 30 Tagessätze sowie um zusätzliche 45 Tagessätze wegen der Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz erhöht. Dies ergibt eine Gesamtgeldstrafe von 125 Tagessätzen.